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KEINE BAUMFÄLLUNG AN DER L130

Appell an die Gemeinde Scheeßel

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die am 13.07.2020 bekanntgegebene Bebauungsplanänderung des B-Planes Nr. 059 vom
15.12.2004 habe ich folgende Einwände:

Die im B-Plan Nr. 059 “Fuhrenkamp II” festgesetzte Verkehrsfläche vom Scheitelpunkt Fuhrenkamp
in jede Richtung 50 m soll nunmehr um das doppelte vergrößert werden.

Statt wie damals geplant, einen Kreisverkehrsplatz zu bauen, sollen jetzt Abbiegespuren installiert
werden, die nicht nur in der Länge sondern auch in der Breite eine weit größere Fläche einnehmen
werden.

Dies hat schwerwiegende Folgen für mich und für die Anlieger. Es müssten fast alle ca. 60 – 70 Jahre
alten Eichen gefällt werden (nach Ihrer Aussage ca. 70 Stück). Das dies ein unverzeihlicher und nicht
wiedergutzumachender Eingriff in die Natur, besonders unter dem Aspekt des Klimawandels und
dessen Folgen ist, bedarf keiner Diskussion und ist Fakt.

Die vorgesehenen Ersatzpflanzungen nützen mir, den Anliegern und der Natur wenig. Die Wertigkeit
einer alten Eiche (alten Baumes) in Bezug auf die CO2-Aufnahme, Staubfiltration, Bindung von
Kohlenstoff, Schalldämmung, Sauerstoffproduktion, Verdunstung an sonnigen Tagen,
Wasseraufnahme, Temperaturregelung und Lebensraum für Tiere, Insekten und Pflanzen, sind
überhaupt nicht mit einem jungen gerade gepflanzten Baum vergleichbar. Außerdem erfolgen die
Ersatzpflanzungen an einem weit entfernten Ort.

In Zukunft wird es für die Menschen an diesem Ort lauter, staubiger, wärmer. Der schöne Anblick der
jetzigen Allee geht verloren und damit sinkt für sie und auch für mich ein Stück Lebensqualität und
wahrscheinlich der Wert der anliegenden Immobilien.

Die geplante Lärmschutzwand, die längs des geplanten Neubaugebietes Helvesieker Landstraße
(HelLa) mit Höhen von 2,50 bis 3,50 m und in Form eines mit Steinen gefüllten Metallgitters gebaut
werden soll wird zwar den Schall für Bewohner des Neubaugebietes in diesem Bereich verringern,
ihn aber auf der gegenüberliegenden Seite (altes Baugebiet) erhöhen. Der Anblick einer solchen
Mauer wird sehr gewöhnungsbedürftig sein und im Vergleich zu der jetzigen Situation, die selbst von
Ihnen vorher als wertvoll und ortsprägend bezeichnet wurde, die Ortseinfahrt verschandeln.

Das Verkehrsaufkommen lässt sich auch mit einem Gutachten nicht als besonders hoch einstufen
und erfordert weder für die Sicherheit überquerender Fußgänger oder Radfahrer noch für den Erhalt
des Verkehrsflusses, ein derart überdimensioniertes Bauvorhaben.

Im Vergleich zu den Festsetzungen des gültigen B-Planes Nr. 059 (Fuhrenkamp II) (15.12.2004) ist der
in der jetzt vorliegenden B-Plan Änderung ausgewiesene Ausbau des Knotenpunktes keine Änderung
von minderem Gewicht die in irgendeiner Form, planerisch, gestalterisch oder dimensionär
Ähnlichkeit mit der ursprünglichen Planung hat. Die Voraussetzungen nach § 13 BauGB für die Wahl
eines vereinfachten Verfahrens sind meiner Meinung nach nicht gegeben.

Ich fordere die Aufgabe des vereinfachten Verfahrens für die B-Plan-Änderung die Überprüfung des
gesamtes Bauvorhabens unter der Prämisse der Verhinderung immenser Kosten, der Lebensqualität
der beteiligten und betroffenen Bürger und den Erhalt der alten Eichen, auch im Hinblick auf den
Klimawandel und das Leben nachfolgender Generationen.

BITTE UNTERZEICHNEN SIE UNSEREN APPELL:




    Ich bin gegen eine Baumfällung an der L130.


    Ich stimme einer Weiterleitung meines Appells an die Bauleitplanung Scheeßel zu.


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